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AGB

Gute Partnerschaft braucht faire Regeln

Unsere Allgemeine Auftrags-, Lieferung- und Zahlungsbedingungen
1. Allgemeines 1.1 Für alle von uns übernommenen Aufträge auch zukünftige und per Nachtrag gestellt gilt die Vertrags‒ und Rechtsgrundlage, Vertragsordnung für Bauleistungen, Teil B (VOB/B) diese ist in unseren Geschäftsräumen einzusehen, sowie die nachfolgend Bedingungen, diese haben Vorrang vor abweichenden Bedingungen des AGs. 1.2 Mündliche Nebenabsprachen und Ergänzungen werden nur Vertragsbestandteil, wenn diese von uns per Auftragsbestätigung schriftlich bestätigt werden. 2. Preise 2.1 Alle Preise gelten bei ungeteilter Bestellung des angebotenen Objekts sowie bei ununterbrochener Montage mit anschließender Inbetriebnahme. 2.2 Etwaige bei Abgabe des Kostenvoranschlag nicht erkennbare Erschwernisse und Umstände der Montage und/oder Erreichbarkeit des Bauvorhabens werden zzgl. berechnet. Im Kostenvoranschlag nicht aufgeführte Leistungen, die zur Durchführung des Auftrags notwendig sind oder auf Verlangen des Auftraggebers ausgeführt werden, werden zzgl. berechnet. Dies gilt insbesondere für Stemm‒, Verputz‒, Transport‒, Beseitigungsarbeiten, Bauschutt‒, Baumischschutt und Müllentsorgung (zB. Verpackung). 2.3 Soweit eine Preisvereinbarung bzw. der Auftrag zustande gekommen ist, sind unserem am Tage der Ausführung gültigen Arbeitslöhne‒, Maschinen‒ und Materialpreise maßgebend. 2.4 Bei Montagearbeiten für bauseits gestelltes, nicht von uns geliefertes Material und Artikel, erhöhen sich Arbeitslöhne, Maschinen‒ und Materialpreise um 45%. 2.5 Bei Ausführung der Arbeiten für Über‒, Nacht‒, Sonn‒ und Feiertagstunden sowie für Arbeiten unter erschwerten Bedingungen gelten die tariflichen und gesetzlichen Vorgaben sowie Lohnzuschläge. 2.6 Verzögert sich der Aufnahme, der Fortgang oder der Abschluß der Arbeiten aus Gründen, die von uns nicht zu verantworten sind, sind wir berechtigt, Warte‒ und Pausenzeiten, sowie Material und sonstige entstandene Kosten dem Auftraggeber in Rechnung zu stellen. 2.7 Preise verstehen sich jeweils zzgl. der zum Zeitpunkt der Rechnungsstellung geltenden gesetzlichen Mehrwertsteuer. 2.8 Der Auftraggeber ist dazu verpflichtet uns Material‒, Lager‒ Bearbeitungsflächen für die auszuführenden Arbeiten unmittelbar zu Verfügung zu stellen, da Einheitspreise auf Grund der zuvor besichtigten Gegebenheiten erstellt wurden. Bei erhöhter unproduktiver Arbeitszeit hat der Auftragnehmer das Recht Mehraufwand dieser Art zzgl. in Rechnung zu stellen.
3. Lieferzeit und Termine 3.1 Ausführungsbeginn ist mit dem Auftraggeber und Auftragnehmer zu vereinbaren, sowie Terminplanung nach schriftlicher Auftragsbestätigung. 3.2 Bei Unklarheiten über die Art der Ausführung, zB. bei unvollständigen Zeichenunterlagen, Plänen oder bei später geäußerten Änderungswünschen behalten wir uns Terminverlängerungen vor. 3.3 Bei Erschwernissen, Witterungseinflüssen oder höherer Gewalt behalten wir uns vor, die Termine entsprechend hinaus zu schieben. 3 .4 Schadenersatzansprüche wegen Terminüberschreitungen sowie Lieferverzug und Umstände die der Auftragnehmer nicht beeinflussen sind ausgeschlossen. 3.5 Bei Ausfall oder Verzögerung vereinbarter Termine aus Gründen, die der Auftraggeber zu vertreten hat, oder durch Verzug von Vorgewerken, behalten wir uns vor, angefallene Leerzeiten sowie die erneute Baustelleneinrichtung je Einsatz in Rechnung zu stellen
4. Zahlungen 4.1 Für alle Zahlungen gilt §16 der Vertragsordnung für Bauleistungen, Teil B (VOB/B). 4.2 Die erste Abschlagszahlung in Höhe von 40% der Brutto-Angebotssumme fällt nach schriftlicher Auftragsbestätigung an, welche vor Beginn der Arbeiten zu leisten. Weitere 50% während der Bauphase nach Arbeitsfortschritt und Teilpositionen, sowie 10% sind nach Fertigstellung der Arbeiten zu begleichen ist. 4.3 Bei Glasaufträgen wird bei Bestellung der Ware eine Abschlagszahlung in Höhe von 80% des Bruttosumme fällig, da diese Artikel auf Maß gefertigt werden und vom Hersteller nicht zurückgenommen werden. Wir weisen ausdrücklich darauf hin das eine Rücknahme möglich ist. 4.4 Bei Verspäteter Zahlung werden Zinsen in Höhe von 12% fällig, ohne dass es einer förmlichen Inverzugsetzung bedarf. 4.5 Bei Verzug von Abschlagszahlungen während der Bauphase behält sich der Auftragnehmer das Recht vor Arbeitsleistungen und Lieferung von Ware zu unterbrechen, bis Zahlungseingang.
5. Eigentumsvorbehalt 5.1 Bis zu völligen Bezahlung der Rechnung behält sich der Auftragnehmer das Eigentum und das Vergütungsrecht an den Liefergegenständen vor. 5.2 Werden unsere Artikel und Erzeugnisse vor endgültiger Bezahlung weiterverkauft, so tritt der Auftraggeber die Forderung aus dem Weiterverkauf im voraus ans und ab. 5.3 Soweit Liefergegenstände wesentlich Bestanteile des Grundstücks geworden sind, verpflichtet sich der Auftraggeber, bei Nichteinhaltung der vereinbarten Zahlungstermine dem Auftragnehmer die Demontage der Gegenstände, die ohne wesentlichen Beeinträchtigung des Baukörpers abgebaut werden können, zu gestatten und sie in Besitz des Auftragsnehmers zurück zuführen. Beeinträchtigt der Auftraggeber die vorgenannten Rechte des Auftragnehmer, so ist er diesem zu Schadenersatz verpflichtet. Die Demontage uns sonstige Kosten gehen zu Lasten des Auftraggeber.
6. Abnahme 6.1 Die Abnahme der erbrachten Leistungen richtet sich ausschließlich nach §12 der Vertragsordnung für Bauleistungen, Teil B (VOB/B). 6.2 Gemäß § 12 Abs. 5 Nr. 2 VOB/B hat der Auftraggeber die Leistung oder einen Teil der Leistung mit einer Verzögerung von sechs Werktagen abgenommen, wenn er die Leistung in Benutzung genommen hat.
7. Gewährleistung und Haftung 7.1 Die Gewährleistung für erbrachte Leistungen richtet sich ausschließlich nach §13 der Vertragsordnung für Bauleistungen, Teil B (VOB/B). 7.2 Die Gewährleistung beginnt mit dem Tag der Abnahme der Leistungen des AG. 7.3 Mängelrügen sind unverzüglich, spätestens jedoch zwei Wochen nach Abnahme des Mangels schriftlich zu erhaben, ansonsten ist der AN vor der Gewährleistung befreit. Sie bewirken keine Änderung der vereinbarten Zahlungsbedingungen. 7.4 Erweist sich eine Reklamation als begründet, so steht es in unserem Ermessen, ob wir den Fehler durch Änderung oder Ersatzlieferung beseitigen. Weitergehende Ansprüche des AG sind ausgeschlossen. 7.5 Von der Gewährleistung sind Schäden ausgeschlossen, die durch falsche Bedienung, gewaltsame Zerstörung oder durch vereinbare chemische oder elektrische Einflüsse sowie durch normale Abnutzung entstanden sind. Die Beweislast trägt der AN. 7.6 Wir möchten darauf hinweisen das Silikonfugen Wartungsfugen sind, welche bei regelmäßiger Nutzung geprüft und erneuert werden müssen, diese entfallen daher aus der Gewährleistung. 7.7 Hinweis zur Gewährleistung bei Reparaturleistungen: Bei Reparatur- und Instandsetzungsarbeiten – insbesondere im Rahmen von Versicherungsschäden – erfolgt regelmäßig keine vollständige Öffnung oder Freilegung aller relevanten Bauteile. Daher ist es in vielen Fällen nicht möglich, die bauseitigen Gegebenheiten wie Abdichtungen oder bauseitge vorhandene technische Ausführungen vollständig zu prüfen oder zu bewerten. Aus diesem Grund wird die Gewährleistungsfrist für durchgeführte Reparaturleistungen auf 6 Monate beschränkt. Mit der Beauftragung erklärt sich der Auftraggeber ausdrücklich mit dieser Regelung einverstanden. 8. Datenschutz Informationen zur Datenerhebung gemäß Art. 13 DSGVO - Die Firma Wallrath Bad & Fliesen erhebt Ihre Daten zum Zweck der Vertragsdurchführung, zur Erfüllung Ihrer vertraglichen und vorvertraglichen Pflichten sowie zur Direktwerbung. Die Datenerhebung und Datenverarbeitung ist für die Durchführung des Vertrags erforderlich und beruht auf Artikel 6 Abs. 1b) DSGVO. Eine Weitergabe der Daten an dritte findet nicht statt. Die Daten werden gelöscht, sobald sie für den Zweck Ihrer Verarbeitung nicht mehr erforderlich sind. Sie haben das Recht, der Verwendung Ihrer Daten zum Zweck der Direktwerbung jederzeit zu widersprechen. Zudem sind Sie berechtigt, Auskunft der bei uns über Sie gespeicherten Daten zu beantragen und einzusehen. Anfrage dazu unter - info@wallrath-fliesen.de - zusenden. Weitere Informationen finden Sie unter - www.wallrath fliesen.de/impressum
9.Widerrufserklärung 9.1 Als Verbraucher haben Sie das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angaben von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. 9.2 Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag der Beauftragung. 9.3 Um von Ihrem Widerrufsrecht gebrauch zu machen, müssen Sie uns mittels einer eindeutigen Erklärung im Original mit Unterschrift, Zusendung per Post über Ihren Entschluss, diesen Vertrag widerrufen. Firma Mario Wallrath Bad & Fliesen - Dillenburger Weg 34 - 40229 Düsseldorf 10. Widerrufsfolgen 10.1 Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, erhalten Sie alle von Ihnen bereits getätigten Zahlungen binnen 14 Tagen nach Erhalt Ihrer Widerrufserklärung bei ursprünglicher Transaktion zurück. Ausgenommen hiervon sind bereits montierte oder eingebaute und von uns gelieferte und zum Nachweis bestellte Waren und geleistete Arbeitsstunden sowie tatsächlich erbrachte Leistung laut Auftrag. Wir können die Rückzahlung verweigern, bis wir die Waren zurückerhalten haben oder bis Sie den Nachweis erbracht haben, dass Sie die Waren zurückgesendet haben. Im Falle einer Lieferung von Ware welche Auftragsbezogen ist und somit bestellt oder angefertigt wird (Sonderanfertigung) besteht kein Widerrufsrecht. Die tatsächlich erbrachte Leistung sowie gelieferte Ware wird somit abgerechnet. 10.2 Die Frist ist gewährt, wenn Sie die Waren vor Ablauf der Frist von vierzehn Tagen absenden. Sie tragen die unmittelbaren Kosten der Rücksendung der Waren. Die Kosten werden auf höchstens etwa 350 EUR geschätzt. 10.3 Sie müssen für einen etwaigen Wertverlust der Waren nur aufkommen, wenn dieser Wertverlust auf einen zur Prüfung der Beschaffenheit, Beschädigung, Eigenschaften und Funktionsweise der Waren nicht notwendigen Umgang auf Sie zurückzuführen ist.
11. Reinigung und Pflegehinweis 11.1 Saure Reiniger, die z.B mit Zitronensäure, Essigsäure oder anderen Säuren hergestellt sind, können langfristig zu Schäden der Fugen und Oberflächen führen. Wir empfehlen Ihnen daher, die Reinigung mit neutralem oder leicht alkalischem Reinigungsmittel vorzunehmen. Bei Verwendung dieser Reinigungsmittel sind die Herstellervorschriften zu beachten und Überdosierungen zu vermeiden. Die unsachgemäße Reinigung führt zum Erlöschen der Gewährleistung. 11.2 Silikonfugen sind Wartungsfugen und müssen in regelmäßigen Abständen erneuert werden und entfallen daher aus der Gewährleistung.
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